Tarif 590 – alles, was Sie jetzt darüber wissen müssen

In diesem Artikel erfahren Sie:

- was es mit dem Tarif 590 auf sich hat

- wie Sie ohne administrativen Stress (automatisiert) regelkonforme Rechnungen erstellen (PDF und Software)

- worauf Sie achten sollten, um weiterhin bei den Krankenkassen anerkannt zu sein

Tarif 590 – alles, was Sie jetzt darüber wissen müssen

Bislang war es Ihnen als TherapeutIn weitestgehend selbst überlassen, wie Sie Ihre Rechnungen gestalten und mit Ihren Klienten abrechnen. 

Dies ändert sich nun zum 1. Januar 2018.

Alle Therapeuten der Komplementärmedizin und Naturheilkunde müssenunabhängig von einer Verbandszugehörigkeit – gemäss den neuen, standardisierten Vorgaben abrechnen.


Wie alles begann

 

Im Juni 2016 fand ein Treffen zwischen den komplementärmedizinischen Berufsorganisationen (OdA AMOdA KTOdA MMOdA ARTECURAFSO-SVO) und dem Versichererteam Komplementärmedizin statt. Gemeinsam wurden u. a. die Einführung eines einheitlichen Rechnungsstandards sowie die Aktualisierung des Tarifs 590 beschlossen.

Diese Arbeitsgruppe trifft sich nun regelmässig und passt – sofern dies als notwendig erachtet wird – den Tarif jährlich an.

Im Oktober 2017 versendete das Gremium ein Rundschreiben, das an alle TherapeutInnen der Komplementärmedizin gerichtet war. Hier die wichtigsten Punkte daraus:

  • DerTarif 590 wird ab dem 1.1.2018 verbindlich.

  • Übergangs-Gnadenfrist: Wer ab dem 1. April 2018 noch weiterhin „kreativ“ abrechnet, kann seitens der Schweizer Krankenkassen mit keinem positiven Karma rechnen.

  • Geschwindigkeit: Die neue Rechnungsstellungsvorschrift soll möglichst schnellumgesetzt werden.

  • PDF vs. Software: Therapeuten mit nur wenigen Klienten (und Rechnungen) pro Woche wird geraten, die PDF-Vorlage zu verwenden. Allen anderen wird die Nutzung einer (meist kostenpflichtigen) Software ans Herz gelegt.

Im Weiteren erfahren Sie, was es mit dem Tarif 590 genau auf sich hat und was Sie tun sollten, um sich regel- und fristkonform zu verhalten.


Tarif 590: Die Grundlagen

 

Das erklärte Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis für alle TherapeutInnen und Krankenkassen zu schaffen:

  • Therapeutische Behandlungen werden ab Januar 2018 einer standardisierten Ziffer zugeordnet, welche die Abrechnungen leichter nachvollziehbar macht.

  • Durchstandardisierte Dokumente soll eine schnellere administrative Bearbeitung gewährleistet werden.

  • Die Leistungsabrechnung erfolgt nun im5-Minuten-Takt.

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Bitte beachten Sie darüber hinaus:

  • Digital wird Pflicht: Rechnungen dürfen nur noch via PDF oder Software erstellt werden. Nicht erlaubt: PDF-Dokument ausdrucken und händisch ausfüllen.

  • Tarifanpassung: Der Tarif 590 kann vom oben beschriebenen Gremium jährlich jeweils zum 1. Januar angepasst werden.


Rechnungserstellung: PDF vs. Software

 

Ab dem 1. Januar 2018 haben Sie folgende Möglichkeiten, eine Rechnung zu erstellen:

  • PDF-Formular (kostenlos bei Ihrer Registrierungsstelle)

  • Software (überwiegend kostenpflichtig)

Nachfolgend beschreiben wir die beiden Varianten (inklusive deren Vor- und Nachteile).

PDF-Formular

  • Download: Sie laden das kostenlose PDF im Mitgliederbereich Ihrer Registrierungsstelle (EMR, ASCA, SPAK oder APTN) herunter.
  • Dateneingabe: Sie pflegen u. a. folgende Daten ein: Therapeuten- und Klientendaten, Zuweiser, Diagnose und Beschwerden, Leistungen, Zahlungsinformationen, Mehrwertsteuer usw.
  • Druck und Versand: Sie drucken das Dokument aus (+ postalischer Versand) oder senden es Ihrer Klienten direkt per E-Mail zu.

Eingabemaske des offiziellen Tarif-590-PDF-Dokuments

Eine ausführliche Anleitung (offizielle Bezeichnung: Wegleitung) zum Ausfüllen des PDF-Dokuments finden Sie hier.

Nachfolgend gibt es eine interaktive Video-Screencast-Anleitung zum Ausfüllen des Tarif-590-PDF-Dokuments:

Hier geht's zum Erklärvideo.

Die FAQ zum offiziellen PDF-Formular finden Sie hier.

Vorteile:

  • Das PDF-Dokument ist kostenlos erhältlich

Nachteile:

  • Fehlende Schnittstellen: Eine Anbindung an eine bestehende Datenbank (mit z. B. Ihren Klientendaten) ist nicht möglich.

  • Hoher Zeitaufwand: Klientendaten müssen evtl. immer wieder aufs Neue eingepflegt werden.

  • Schwieriges Tracking: Sie sollten eine zusätzliche externe Liste führen, um den Überblick über bereits erstellte und versendete Rechnungen zu behalten.

Pro-Tipp: Schonen Sie Ihre Nerven und leben Sie länger, indem Sie eine ordentliche Software für die Tarif-590-Abrechnungen verwenden.

Software-Lösung

Mittlerweile bieten Dutzende Softwarefirmen Lösungen zur komfortablen Erstellung von Tarif-590-konformen Rechnungen an. Die OdA AM hat eine umfangreiche Liste dieser Anbieter veröffentlicht. Bis auf zwei Anbietern (siehe unten) sind alle Software-Lösungen kostenpflichtig und beginnen bei ca. 10 CHF monatlich.

Dies sind die beiden kostenlosen Angebote (Stand 11/2017 - Sanasearch ist derzeit noch nicht in der Liste der OdA AM aufgeführt):

Hier sind die Vor- und Nachteile einer professionellen 590er-Software:

Vorteile:

  • Einfach: komfortable und automatisierte Rechnungserstellung per Knopfdruck

  • Zeitsparend: keine manuelle Eingabe von bereits existierenden Klientendaten nötig

Nachteile:

  • Kostenpflichtig: Kauf- oder Abo-Kosten bei fast allen Anbietern

  • Verwirrend: grosse Zahl von Anbietern und Produkten, die für „Laien“ nur schwer untereinander zu vergleichen sind.

Pro-Tipp: Fragen Sie KollegInnen bzw. Ihren Berufs- oder Fachverband nach Software-Empfehlungen.


Tarif-590-konforme Rechnungen auf Sanasearch.ch

 

Unsere webbasierte Tarif-590-Software ist für unsere Mitglieder gratis und bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Komfortable und automatisierte Rechnungserstellung: Sie können Ihre Behandlungen wie gewohnt (z. B. im 30-Minuten-Format) eintragen; unsere Software adaptiert diese für Sie komfortabel auf die neuen 5-Minuten-Blöcke.

  • Zeitersparnis: Rechnungserstellung per Knopfdruck und E-Mail-Direktversand an Klienten möglich

  • Immer up to date: Unsere Datenbank ist stets auf dem neuesten Stand.

  • Überblick: Unsere Software ermöglicht es Ihnen, den aktuellen Status jeder Rechnung (z. B. versendet / noch nicht versendet) in Sekundenschnelle nachzuvollziehen.

Nachteile:

  • Sanasearch-Mitgliedschaft notwendig

FAQ

Ich bin technisch (oder administrativ) nicht sehr begabt – wer kann mir weiterhelfen?

Sanasearch bietet seinen Mitgliedern – sofern gewünscht – eine kostenlose telefonische Beratung zur Umsetzung des Tarifs 590 an. Ansonsten können Sie sich an Ihren Berufsverband oder an die Ansprechpartner der Krankenkassen bei Fragen zum Tarif 590 wenden.

Akzeptieren nur Krankenversicherer, welche der „Arbeitsgruppe des Versichererteams Komplementärmedizin“ angehören, das neue Rechnungsformat?

Der Tarif 590 ist in der gesamten Schweiz gültig und kann auch von Krankenkassen verarbeitet werden, die nicht dem oben genannten Versichererteam angehören.

Ich bin in keinem Verband Mitglied und führe auch keinen eidgenössischen Titel. Sind die Neuerungen trotzdem für mich relevant?

Ja, die Neuerungen sind auch für Sie verbindlich.


Weiterführende Informationen

Kontaktadressen der Krankenkassen zum Tarif 590 und Rechnungsformulare

Ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG - SASIS

Wegleitung zum Tarif 590 und Nutzung des Rechnungsformulars Komplementärmedizin

 

Tarif 590 gratis zur Mitgliedschaft - jetzt registrieren

 

 

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